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Lärmaktionsplan
In seiner Sitzung am 15.10.2019 verabschiedete der Gemeinderat den Lärmaktionsplan der Gemeinde Oppenweiler. Der beschlossene Lärmaktionsplan kann im Anschluss an diesen Artikel abgerufen werden.
Das Europäische Parlament hat im Jahr 2002 mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ein Konzept vorgelegt, bei dem auf der Grundlage der Ergebnisse von Lärmkarten Lärmaktionspläne erstellt werden. Ziel ist es, den Umgebungslärm soweit erforderlich und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, zu verhindern und zu mindern. Dort wo bereits eine zufriedenstellende oder gute Umweltqualität vorhanden ist, sollte Vorsorge getroffen werden, dass diese auch erhalten bleibt.
In Baden-Württemberg sind die Gemeinden für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zuständig. Lärmaktionspläne sollen alle 5 Jahre aktualisiert werden. In Oppenweiler wurde die Bundestraße 14 in die Lärmkartierung und damit in die Lärmaktionsplanung aufgenommen.
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Oppenweiler aus dem Jahre 2008 ist bereits über 10 Jahre alt und musste folglich überarbeitet werden.
Die Gemeindeverwaltung hat deshalb das Ingenieurbüro SoundPLAN GmbH (Backnang) beauftragt, den Lärmaktionsplan neu aufzustellen bzw. zu überarbeiten. Das Ingenieurbüro stellte daraufhin in der Gemeinderatssitzung vom 25.09.2018 den ersten Bericht und dazugehörende Pläne vor, die Grundlage zur Überarbeitung des alten Lärmaktionsplans sind.
Im Anschluss daran wurden die Bürger der Gemeinde Oppenweiler sowie die Träger öffentlicher Belange (TÖB) bei der Neuaufstellung des Lärmaktionsplans beteiligt. Hierbei gingen zahlreiche Anregungen bzw. Stellungnahmen ein, von denen mehrere in den Lärmaktionsplan mit aufgenommen werden konnten oder bereits Bestandteil dessen waren.