Schmiedbühl 2024: Gemeinde Oppenweiler

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Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Schmiedbühl 2024“

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Oppenweiler hat am 26. September 2023 die Aufstellung des folgenden Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen:

Bebauungsplan „Schmiedbühl 2024“  in Oppenweiler-Reichenberg

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 735, 735/1, 752/3 und 759 sowie 733 und 804 jeweils teilweise der Gemarkung Reichenberg. Der Geltungsbereich ist auf dem nachfolgend dargestellten Abgrenzungsplan dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat hat weiter in seiner Sitzung am 26. September 2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Maßgeblich ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure vom 1. September 2023. Der Geltungsbereich ist im zeichnerischen Teil des Vorentwurfs umgrenzt.

Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets geschaffen werden. Der Gemeinde Oppenweiler liegen Anträge der Grundstückseigentümer zur Schaffung von Baurecht innerhalb des Plangebiets vor. In Oppenweiler herrscht zudem ein anhaltender Bedarf an Wohnraum und die Innenentwicklungspotenziale sind derzeit ausgeschöpft bzw. nur langfristig zu erreichen. Daher möchte die Gemeinde diesen Anträgen entsprechen und einen Beitrag zur mittelfristigen Bedarfsdeckung bei der Wohnraumversorgung leisten. Da der Hauptort Oppenweiler diesen Bedarf nicht decken kann und auch Flächen für den Wohnbau im Hauptort ausgeschöpft sind, stellt das Plangebiet eine sinnvolle städtebauliche Abrundung des Ortsteils Reichenberg dar. 

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit

vom 19. Oktober 2023 bis 20. November 2023 

im Bürgermeisteramt der Gemeinde Oppenweiler, Schlossstraße 12, Zimmer 5 während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen können während dieser Zeit eingesehen und mit Vertretern des Bauamtes erörtert werden. Es besteht die Möglichkeit, sich mündlich oder schriftlich hierzu zu äußern.

Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4 a (4) BauGB auch im Internet unter www.oppenweiler.de

oder

https://kaeser-ingenieure.de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html 

abgerufen werden.


Oppenweiler, 11. Oktober 2023

gez. 
Bernhard Bühler
Bürgermeister

 

Textteil
Planteil
Begründung
Artenschutzrechtliche_Prüfung
Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung_und_Bilanzierung

 
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