Hauptbereich
Grund- & Gewerbesteuer
- Hebesatz Grundsteuer A: 395 v.H. (Landwirtschaft)
- Hebesatz Grundsteuer B: 215 v.H.
- Hebesatz Gewerbesteuer: 320 v.H.
Hundesteuer
- Ersthund: 96,00 Euro
- Zweithund und für jeden weiteren Hund: je 192,00 Euro
- Kampfhund: 600,00 Euro
- Für jeden weiteren Kampfhund: je 1.200,00 Euro
- Zwingersteuer für Hundezüchter: 192,00 Euro
- für Kampfhundezüchter: 1.200,00 Euro
Kindergartenbeitrag
Bei 1 Kind in der Familie
- Verlängerte Öffnungszeit: 151,00 Euro
- Ganztagesbetreuung: 302,00 Euro
- Zwergengruppe: 222,50 Euro
Bei 2 Kinder in der Familie je
- Verlängerte Öffnungszeit: 117,00 Euro
- Ganztagesbetreuung: 234,00 Euro
- Zwergengruppe: 165,50 Euro
Bei 3 Kinder in der Familie je
- Verlängerte Öffnungszeit: 79,00 Euro
- Ganztagesbetreuung: 158,00 Euro
- Zwergengruppe: 112,00 Euro
Bei 4 Kinder in der Familie je
- Verlängerte Öffnungszeit: 26,00 Euro
- Ganztagesbetreuung: 52,00 Euro
- Zwergengruppe: 44,50 Euro
Elternbeiträge Kita am Schlossgarten
Die Beitragssätze (Kommunale Landesverbände) für die Plätze der Kinderkrippe stellen sich wie folgt dar: (Kinderkrippe) Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen.
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind
- 30 Stunden: 445,00 Euro
- 35 Stunden: 519,25 Euro
- 45 Stunden: 667,50 Euro
Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren
- 30 Stunden: 331,00 Euro
- 35 Stunden: 386,25 Euro
- 45 Stunden: 496,50 Euro
Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren
- 30 Stunden: 224,00 Euro
- 35 Stunden: 261,50 Euro
- 45 Stunden: 336,00 Euro
Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren
- 30 Stunden: 89,00 Euro
- 35 Stunden: 104,00 Euro
- 45 Stunden: 133,50 Euro
Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen.
Wasser
Wasserzins:
- 3,29 Euro/m³ + Grundgebühr + 7 % Mwst
Wasserversorgungsbeitrag:
- je Quadratmeter Geschossfläche 5,23 Euro + 7 % Mwst
Abwasser
- Schmutzwassergebühr: 3,48 Euro/m³
- Schmutzwasser Niederschlagswassergebühr: 0,82 Euro/m² versiegelte Fläche
- Schlamm aus Hauskläranlage: 32,70 Euro/m³
- Abwasser aus Gruben: 4,00 Euro/m³
Abwasserbeitrag:
- Kanalbeitrag:
- je Quadratmeter zulässige Geschossfläche 6,05 Euro
- Klärbeitrag:
- je Quadratmeter zulässige Geschossfläche 3,65 Euro
Bestattungsgebühren
Amtshandlung / Gebührentatbestand
1. Verwaltungsgebühren
- a) Ausstellung einer Grabnutzungsurkunde: 10,00 Euro
- b) Bekanntmachung
- ba) ganze Gemeinde: 77,00 Euro
- bb) nur Oppenweiler: 37,00 Euro
2. Bestattungsgebühren
- a) Einfach tiefes Grab für Verstorbene ab dem vollendeten 7. Lebensjahr: 1.030,00 Euro
- b) Tiefgrab: 1.130,00 Euro
- c) Einfach tiefes Grab für Verstorbene bis zum vollendeten 7. Lebensjahr (Kindergrab): 620,00 Euro
- d) Grabkammer: 510,00 Euro
- e) Urnengrab: 410,00 Euro
- f) Trauerfeier mit Beisetzung: 165,00 Euro
- g) Trauerfeier ohne Beisetzung: 110,00 Euro
- h) Beisetzung ohne Trauerfeier: 110,00 Euro
3. sonstige Bestattungsgebühren
- a) Namenstafel: 25,00 Euro
- b) Benutzung der Aussegnungshalle: 150,00 Euro
- c) Benutzung einer Leichenzelle pro Tag: 90,00 Euro
4. Grabnutzungsgebühren
4.1 Reihengräber
- a) Reihengrab für Verstorbene ab dem vollendeten 7. Lebensjahr: 1.510,00 Euro
- b) Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 7. Lebensjahr (Kindergrab) 290,00 Euro
- c) Rasenreihengrab: 1.960,00 Euro
- d) Urnenreihengrab: 860,00 Euro
- e) Urnenreihenstele: 1.420,00 Euro
- f) Erdurnenreihenkammer: 1.360,00 Euro
- g) anonyme Erdurnenreihenkammer: 850,00 Euro
4.2 Wahlgräber
- a) Wahlgrab für Verstorbene ab dem vollendeten 7. Lebensjahr je Einzelgrabfläche: 2.180,00 Euro
- b) Wahlgrab für Verstorbene bis zum vollendeten 7. Lebensjahr (Kindergrab): 450,00 Euro
- c) Wahlgrab doppeltief: 2.630,00 Euro
- d) Grabkammergrab: 1.660,00 Euro
- e) Urnenwahlgrab: 1.230,00 Euro
- f) Urnenwahlstele: 1.520,00 Euro
- g) Erdurnenwahlkammer: 1.490,00 Euro
- h) Urnengemeinschaftsgrabstätte: 1.040,00 Euro
- i) Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts
- für die Dauer einer Nutzungsperiode: wie 4.2 a)-h)
- für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Jahre werden voll gerechnet. (bei erneuter Belegung)
- in fünf Jahresschritten bei Verlängerung eines Wahlgrabs mit abgelaufener Ruhezeit möglich
5. sonstige Gebühren
- a) Liefern und Verlegen von Grabeinfassungen
- aa) Einzelgrab: 230,00 Euro
- ab) Urnengrab: 210,00 Euro
- ac) Doppelgrab: 280,00 Euro
- ad) Kindergrab: 210,00 Euro