Steuern & Gebühren: Gemeinde Oppenweiler

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Grund- & Gewerbesteuer

  • Hebesatz Grundsteuer A: 300 v.H. (Landwirtschaft)
  • Hebesatz Grundsteuer B: 300 v.H.
  • Hebesatz Gewerbesteuer: 320 v.H.

Hundesteuer

  • Ersthund: 96,00 Euro
  • Zweithund und für jeden weiteren Hund: je 192,00 Euro
  • Kampfhund: 600,00 Euro
  • Für jeden weiteren Kampfhund: je 1.200,00 Euro
  • Zwingersteuer für Hundezüchter: 192,00 Euro
  • für Kampfhundezüchter: 1.200,00 Euro

An- und Abmeldung

Kindergartenbeitrag

Bei 1 Kind in der Familie

  • Verlängerte Öffnungszeit: 139,00 Euro
  • Ganztagesbetreuung: 278,00 Euro
  • Zwergengruppe: 205,00 Euro

Bei 2 Kinder in der Familie je

  • Verlängerte Öffnungszeit: 108,00 Euro
  • Ganztagesbetreuung: 216,00 Euro
  • Zwergengruppe: 152,00 Euro

Bei 3 Kinder in der Familie je

  • Verlängerte Öffnungszeit: 72,00 Euro
  • Ganztagesbetreuung: 144,00 Euro
  • Zwergengruppe: 103,00 Euro

Bei 4 Kinder in der Familie je

  • Verlängerte Öffnungszeit: 24,00 Euro
  • Ganztagesbetreuung: 48,00 Euro
  • Zwergengruppe: 41,00 Euro

Elternbeiträge Kita am Schlossgarten

Die Beitragssätze (Kommunale Landesverbände) für die Plätze der Kinderkrippe stellen sich wie folgt dar: (Kinderkrippe) Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen.

Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind

  • 30 Stunden: 410,00 Euro
  • 35 Stunden: 478,50 Euro
  • 45 Stunden: 615,00 Euro

Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren

  • 30 Stunden: 304,00 Euro
  • 35 Stunden: 354,75 Euro
  • 45 Stunden: 456,00 Euro

Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren

  • 30 Stunden: 206,00 Euro
  • 35 Stunden: 240,50 Euro
  • 45 Stunden: 309,00 Euro

Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren

  • 30 Stunden: 82,00 Euro
  • 35 Stunden: 95,75 Euro
  • 45 Stunden: 123,00 Euro

Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen.

Wasser

Wasserzins:

  • 2,45 Euro/m³ + Grundgebühr + 7 % Mwst

Wasserversorgungsbeitrag:

  • je Quadratmeter Geschossfläche 5,23 Euro + 7 % Mwst

Abwasser

  • Schmutzwassergebühr: 3,08 Euro/m³
  • Schmutzwasser Niederschlagswassergebühr: 0,77 Euro/m² versiegelte Fläche
  • Schlamm aus Hauskläranlage: 32,70 Euro/m³
  • Abwasser aus Gruben: 4,00 Euro/m³

Abwasserbeitrag:

  • Kanalbeitrag:
    • je Quadratmeter zulässige Geschossfläche 6,05 Euro
  • Klärbeitrag:
    • je Quadratmeter zulässige Geschossfläche 3,65 Euro

Bestattungsgebühren

Amtshandlung / Gebührentatbestand

1. Verwaltungsgebühren

  • a) Ausstellung einer Grabnutzungsurkunde: 10,00 Euro
  • b) Bekanntmachung
  • ba) ganze Gemeinde: 77,00 Euro
  • bb) nur Oppenweiler: 37,00 Euro

2. Bestattungsgebühren

  • a) Einfach tiefes Grab für Verstorbene ab dem vollendeten 7. Lebensjahr: 1.030,00 Euro
  • b) Tiefgrab: 1.130,00 Euro
  • c) Einfach tiefes Grab für Verstorbene bis zum vollendeten 7. Lebensjahr (Kindergrab): 620,00 Euro
  • d) Grabkammer: 510,00 Euro
  • e) Urnengab: 410,00 Euro
  • f) Trauerfeier mit Beisetzung: 165,00 Euro
  • g) Trauerfeier ohne Beisetzung: 110,00 Euro
  • h) Beisetzung ohne Trauerfeier: 110,00 Euro

3. sonstige Bestattungsgebühren

  • a) Namenstafel: 25,00 Euro
  • b) Benutzung der Aussegnungshalle: 150,00 Euro
  • c) Benutzung einer Leichenzelle pro Tag: 90,00 Euro

4. Grabnutzungsgebühren
4.1 Reihengräber

  • a) Reihengrab für Verstorbene ab dem vollendeten 7. Lebensjahr: 1.510,00 Euro
  • b) Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 7. Lebensjahr (Kindergrab) 290,00 Euro
  • c) Rasenreihengrab: 1.960,00 Euro
  • d) Urnenreihengrab: 860,00 Euro
  • e) Urnenreihenstele: 1.420,00 Euro
  • f) Erdurnenreihenkammer: 1.360,00 Euro
  • g) anonyme Erdurnenreihenkammer: 850,00 Euro

4.2 Wahlgräber

  • a) Wahlgrab für Verstorbene ab dem vollendeten 7. Lebensjahr je Einzelgrabfläche: 2.180,00 Euro
  • b) Wahlgrab für Verstorbene bis zum vollendeten 7. Lebensjahr (Kindergrab): 450,00 Euro
  • c) Wahlgrab doppeltief: 2.630,00 Euro
  • d) Grabkammergrab: 1.660,00 Euro
  • e) Urnenwahlgrab: 1.230,00 Euro
  • f) Urnenwahlstele: 1.520,00 Euro
  • g) Erdurnenwahlkammer: 1.490,00 Euro
  • h) Urnengemeinschaftsgrabstätte: 1.040,00 Euro
  • i) Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts
    • für die Dauer einer Nutzungsperiode: wie 4.2 a)-h)
    • für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Jahre werden voll gerechnet. (bei erneuter Belegung)
    • in fünf Jahresschritten bei Verlängerung eines Wahlgrabs mit abgelaufener Ruhezeit möglich

5. sonstige Gebühren

  • a) Liefern und Verlegen von Grabeinfassungen
  • aa) Einzelgrab: 230,00 Euro
  • ab) Urnengrab: 210,00 Euro
  • ac) Doppelgrab: 280,00 Euro
  • ad) Kindergrab: 210,00 Euro
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