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Inhalt & Betrieb
Gemeinde Oppenweiler
Bürgermeister Bernhard Bühler
Schlossstraße 12
71570 Oppenweiler
07191 484-0
07191 484-99
E-Mail schreiben
Zuständige Aufsichtsbehörde: Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen
Umsatzsteuer-ID: DE144741487
Die Gemeinde Oppenweiler ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister. Inhaltlich Verantwortlicher nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist Bürgermeister Bernhard Bühler.
Hinweise zur Online-Streitbeilegung:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) finden Sie hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Haftungsausschluss bei Querverweisen
Die Gemeinde Oppenweiler ist als Inhaltsanbieter (Content provider) für die "eigenen Inhalte", die sie zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis hält die Gemeinde Oppenweiler insofern "fremde Inhalte" zur Nutzung bereit, die als solche durch farbige Markierung gekennzeichnet sind. Für diese fremden Inhalte ist sie nur dann verantwortlich, wenn sie von ihnen (d. h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.
"Links"
Bei "Links" handelt es sich allerdings stets um "lebende" (dynamische) Verweisungen. Die Gemeinde Oppenweiler hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Sie ist aber nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die sie in ihrem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Erst wenn sie feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem sie einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit ihr dies technisch möglich und zumutbar ist. Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht dadurch beeinflusst, dass auch nach Unterbindung des Zugriffs von der Homepage der Gemeinde Oppenweiler von anderen Servern aus auf das rechtswidrige oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann.
Annahme verschlüsselter elektronischer Post
Die Gemeinde Oppenweiler kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.
Annahme signierter elektronischer Post
Leider kann die Gemeinde Oppenweiler aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Wir können derzeit weder verschlüsselte noch signierte elektronische Post empfangen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, das heißt der persönlichen Unterschrift, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Ohne Schranken im Netz
Der Internetauftritt der Gemeinde Oppneweiler ist barrierefrei aufgebaut. Barrierefrei bedeutet, dass die Internetseiten technisch, gestalterisch und mit verschiedenen Funktionen so aufgebaut wurden, dass die Inhalte auch Menschen mit körperlichen oder altersbedingten Behinderungen ohne Barrieren zugänglich sind. Bereits bei der Gestaltung des Layouts werden Kontraste, Schriftgrößen und gutlesbare Schriftarten eingesetzt und die gute Lesbarkeit für sehbehinderte Nutzer beachtet.