Grillstelle Roßstall vorübergehend geschlossen
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der derzeit hohen Waldbrandgefahr hat die Gemeindeverwaltung die Grillstelle am Roßstall bis auf Weiteres vorübergehend geschlossen.
Die aktuelle Wetterlage führt dazu, dass bereits kleinste Funken oder Glutreste Brände auslösen können. Um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und unsere Wälder vor möglichen Schäden zu schützen, ist das Entfachen von offenem Feuer an der Grillstelle derzeit nicht gestattet.
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher um besondere Vorsicht im Wald und in Waldnähe. Bitte verzichten Sie auf offenes Feuer und entsorgen Sie insbesondere Zigarettenkippen nicht in der Natur. Bereits eine achtlos weggeworfene Zigarette kann einen Wald- oder Flächenbrand verursachen.
Sollten Sie Rauchentwicklungen oder einen Brand bemerken, informieren Sie bitte umgehend die Feuerwehr über den Notruf 112.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Ihre Gemeindeverwaltung
Das Forstamt und der Kreisbrandmeister geben Tipps, um Waldbrände zu vermeiden
Mit den sommerlichen Temperaturen steigt auch im Rems-Murr-Kreis wieder die Waldbrandgefahr. Insbesondere während längerer Trocken- und Hitzeperioden können bereits kleine Unachtsamkeiten ausreichen, um einen Wald- oder Vegetationsbrand auszulösen. Besonders gefährdet sind Nadelwälder sowie sonnige und trockene Standorte.
Da ein Großteil der Waldbrände durch menschliches Fehlverhalten verursacht wird, bitten das Kreisforstamt und das Amt für Brand- und Katastrophenschutz alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um besondere Vorsicht und möchte auf einige wichtige Verhaltensregeln hinweisen:
• Es ist verboten, in weniger als 100 Meter Entfernung vom Wald außerhalb eingerichteter und gekennzeichneter Feuerstellen ein Feuer zu entzünden.
• Bei der Nutzung fest eingerichteter Feuerstellen ist darauf zu achten, dass dabei kein Funkenflug entsteht. Das Feuer muss durchgehend beaufsichtigt werden und die Feuerstelle darf erst verlassen werden, wenn das Feuer vollständig gelöscht ist. Es dürfen keine Glutnester zurückbleiben.
• Aufgrund der aktuell hohen Waldbrandgefahr empfiehlt das Landratsamt den Betreibern von Grill- und Feuerstellen (vor allem die Städte und Gemeinden), deren weitere Nutzung kritisch zu prüfen und gegebenenfalls vorübergehend einzuschränken. Die Waldbesucher sind dringend gebeten, sich vor der Nutzung über die aktuell geltenden Regelungen zu informieren und angeordnete Sperrungen zu beachten.
Bereits ein achtlos weggeworfener Zigarettenstummel kann einen Waldbrand verursachen. Aus diesem Grund gilt im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober ein gesetzliches Rauchverbot.
Auf den Waldparkplätzen und an Zufahrten zu Waldwegen muss jederzeit gewährleistet sein, dass im Brandfall Einsatzfahrzeuge durchfahren können und nicht durch parkende Autos behindert werden. Fahrzeuge sollten außerdem nicht auf trockenem Gras abgestellt werden, da heiße Fahrzeugteile ebenfalls Brände auslösen können.
Im Falle eines Brandes oder bereits bei einer erkennbaren Rauchentwicklung bitte unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 rufen. Möglichst genaue Angaben zum Standort und Ausmaß des Brandes erleichtern eine schnelle und gezielte Hilfe.
Das Forstamt und der Kreisbrandmeister danken allen Waldbesucherinnen und Waldbesuchern für ihre Unterstützung.
Die aktuelle Waldbrandgefahr kann jederzeit auf der Internetseite des Deutschen Wetterdienstes eingesehen werden.
