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Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und für Flüchtlinge gesucht

Die Gemeinde Oppenweiler sucht Eigentümer, die Wohnraum Verfügung stellen wollen.

Die Unterbringung obdachloser und geflüchteter Menschen stellt die Gemeinde Oppenweiler – wie auch viele andere Kommunen - vor große Herausforderungen.

Regelmäßig melden sich im Rathaus Bürgerinnen und Bürger, darunter auch Familien, denen die Obdachlosigkeit droht. Für diese Personen muss die Gemeinde im Notfall schnell Wohnraum zur Verfügung stellen können.

Wohnungen werden auch für geflüchtete Menschen benötigt, die der Gemeinde vom Landratsamt zugewiesen werden. Die Mehrzahl der Geflüchteten, die in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind, lebt mittlerweile nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises, sondern in privaten Wohnungen oder in der kommunalen Anschlussunterbringung. Das bedeutet, dass die Kommune eine Unterkunft für diejenigen zur Verfügung stellen muss, die auf dem freien Wohnungsmarkt selbst keine Wohnung gefunden haben oder finden.

Ziel der Gemeinde ist es, Flüchtlinge möglichst dezentral in Wohnungen im gesamten Gemeindegebiet unterzubringen. Denn die Einbindung in unser gesellschaftliches Leben funktioniert in einer eigenen Wohnung häufig besser als in Sammelunterkünften, wo viele Menschen verschiedener Herkunft, Religion und mit völlig unterschiedlichen Vorstellungen und Tagesabläufen zusammenleben. Die Gemeindeverwaltung ist in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Asyl vor allem darin bestrebt, die in Oppenweiler wohnenden Flüchtlinge in die Gesellschaft und die Gemeinde Oppenweiler zu integrieren.

Um für geflüchtete und obdachlose Menschen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können, ist die Gemeinde daher auf Ihre Mithilfe angewiesen! Wir benötigen Wohnraum (möbliert oder unmöbliert) in verschiedenen Größen, von der kleinen Einzimmerwohnung bis hin zum Haus. Wir freuen uns auch über Angebote, die sich auf einfachen Wohnraum beziehen. Eine Heizmöglichkeit und Warmwasser sollten in der Wohnung jedoch vorhanden sein, und elektrische Anlagen und Geräte müssen den aktuellen Sicherheitserfordernissen entsprechen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, mit den betreffenden Personen direkt ein Mietverhältnis einzugehen. Zudem besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde Oppenweiler als Mieter auftritt. In diesem Fall entscheidet die Verwaltung über die Belegung der Räumlichkeiten. Für Sie als Vermieter bietet dies langfristige sichere Mietzahlungen in Höhe des Mietspiegels. 

Falls Sie Wohnraum zur Vermietung anbieten möchten oder Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an Hauptamtsleiter Alexander Slawinski unter der Telefonnummer 07191 484–31 oder per E-Mail.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

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