Hauptbereich
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Schmiedbühl 2022“ in Oppenweiler-Reichenberg
Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch und Öffentliche Auslegung
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Oppenweiler hat am 28.06.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Schmiedbühl 2022“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich ist im zeichnerischen Teil des Entwurfs mit einer gestrichelten schwarzen Linie dargestellt und umfasst die Flurstücke Nr. 735, 735/1, 752/3 und 759 sowie 733 und 804 jeweils teilweise.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Ziel und Zweck der Planung:
Der Gemeinde Oppenweiler liegen Anträge der Grundstückseigentümer zur Schaffung von Baurecht innerhalb des Plangebiets vor. In Oppenweiler herrscht zudem ein anhaltender Bedarf an Wohnraum und die Innenentwicklungspotenziale sind derzeit ausgeschöpft bzw. nur langfristig zu erreichen. Daher möchte die Gemeinde diesen Anträgen entsprechen und einen Beitrag zur mittelfristigen Bedarfsdeckung bei der Wohnraumversorgung leisten. Da der Hauptort Oppenweiler diesen Bedarf nicht decken kann und auch Flächen für den Wohnbau im Hauptort ausgeschöpft sind, stellt das Plangebiet eine sinnvolle städtebauliche Abrundung des Ortsteils Reichenberg dar.
Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist erforderlich, da die Flächen im gültigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt sind und im baurechtlichen Außenbereich liegen. Die Gemeinde möchte hierfür die Möglichkeit des § 13b BauGB nutzen, wonach Wohnbauflächen – auch außerhalb der Flächendarstellung des Flächennutzungsplans – im Anschluss an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil geschaffen werden können.
Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB
Der Gemeinderat hat weiter in seiner öffentlichen Sitzung am 28.06.2022 den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Schmiedbühl 2022“ gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung durchzuführen. Maßgeblich ist der Entwurf des Büros Käser Ingenieure vom 14.06.2022.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit der Entwurfsbegründung und den Anlagen der Begründung (Artenschutzrechtliche Prüfung sowie Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung und Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung) werden in der Zeit
vom 18.08.2022 bis einschließlich 19.09.2022
im Erdgeschoss des Rathauses, Zimmer 5, Schlossstraße 12, 71570 Oppenweiler während der üblichen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 15.30 - 18.00 Uhr, Freitag 8.00 – 13.00 Uhr).
öffentlich ausgelegt. Auf eventuelle Änderungen durch die aktuellen Coronabeschränkungen wird verwiesen und eine Terminvereinbarung empfohlen (Nadine Wiederhöft 07191 484-30).
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen wird.
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4a (4) BauGB auch im Internet unter:
oder
https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html
abgerufen werden.
Oppenweiler, den 10.08.2022
gez. Bernhard Bühler
Bürgermeister
Textteil
Planteil
Begründung
Artenschutzrechtliche_Prüfung
Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung_und_Bilanzierung